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Fallbeispiel 7
A. Sachverhalt
Vater V möchte mit seiner Familie über ein Wochenende im Hotel des B im schönen Thüringer Wald übernachten. V ruft im Hotel an und bestellt für das Wochenende vom 09.-11.12.2011 „zwei Zimmer mit drei Betten“. Der Angestellte im Hotel des B verspricht ihm seinem Wunsch zu entsprechen.
An dem entsprechenden Wochenende kommt V mit seiner Frau und seinem 16-jährigen Sohn im Hotel an und stellt fest, dass der Angestellte zwei Zimmer mit jeweils drei Betten reserviert hat. V wollte aber nur ein Einzel- und ein Doppelzimmer und will auch nur diese bezahlen.
Fallabwandlung:
Es kommt zu keiner Verwechslung. Bei Anreise erwartet den V ein schönes Doppelzimmer für sich und seine Frau und ein Einzelzimmer nebenan für seinen 16-jährigen Sohn. Beim Einchecken erfährt jedoch der V, der sich vorher nicht telefonisch mit dem Angestellten des B über den Preis unterhalten hat, dass die Zimmer für das Wochenende insgesamt 1.200 € kosten sollen. Empört weigert sich der V diesen völlig überteuerten Preis zu zahlen und will mit seiner Familie wieder abreisen.
B. Fallfrage
Wie ist die Rechtslage?
C. Lösungsskizze