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Dies ist eine alte Version von FallDiebesgutAlsPfand erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-12-02 20:49:30.
Fall: Eine gestohlene Uhr als Pfand
A. Sachverhalt
Arm (A) stiehlt dem Reich (R) eine teure Uhr und rennt sofort - nachdem er in seine beste Kleidung geschlüpft ist - ins Leihhaus des nichts ahnenden Schnell (S), wo er für die 20.000 EUR-Uhr bar auf die Hand 2.000 EUR als Darlehen erhält. Die Uhr darf A abholen, wenn er die 2.000 EUR nebst Zinsen und Gebühren bis Monatsende zurückzahlt. Daran denkt A allerdings gar nicht, so dass die Uhr im Folgemonat durch den Gerichtsvollzieher (G) ordnungsgemäß an Fröhlich (F) versteigert wird, wobei der Erlös gerade mal für die Deckung der Forderung des S gegen A i. H. v. 2.500 EUR ausreicht.
Als R den Verlust bemerkt, findet er den Schuldigen. A hat bis dahin keinen Cent mehr und sieht nicht danach aus, dass er die Uhr jemals abzahlen könnte. Er sagt dem R allerdings, was mit der Uhr passiert ist. R erfährt bei S, dass die Uhr bereits verkauft ist. Deshalb wendet sich R an F und verlangt Herausgabe der Uhr.
B. Frage
Kann R von F Herausgabe der Uhr verlangen?
Hat R gegen S auch Ansprüche?
C. Lösungshinweise
1. Frage 1
2. Frage 2
Dingliche Surrogation gem. § 1247 S. 2 BGB - der Erlös fällt dem R zu.
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