Der Tinkerbell-Schrank
Die Liebe zwischen B und seiner Sabrina (S) ist mittlerweile so groß geworden, dass sie nicht mehr ohne einander sein können. Zwar tut es dem B in der Seele weh, aber die Trennung von der Schmalle-WG ist wohl unabwendbar.
Im Zuge dieser neuen Entwicklung waren B und S auch schon unterwegs, um einen neuen Schrank zu kaufen, der den gemeinsamen Anforderungen an den neuen Haushalt gerecht werden soll.
Fündig geworden sind sie dabei beim schwedischen Kaufhaus Smörebrödd. Es soll der Schrank "Tinkerbell" werden. Nach einer Woche Bedenkzeit kauft B den Schrank. Der Schrank soll durch Smörebrödd und deren Mitarbeiter angeliefert und aufgebaut werden.
Die Mitarbeiter von Smörebrödd kommen auch fristgerecht zum verabredeten Termin.
Beim ersten Gang der Mitarbeiter vom Erdgeschoss in die 2. Etage, in der die neue Wohnung von B und S liegt, passiert nichts. Als die Mitarbeiter beim zweiten Gang erneut Material des Schranks nach oben tragen, rammen sie mit voller Wucht den Türrahmen der Eingangstür von Bs Wohnung. Es entstehen dabei eine große Schramme und eine Delle, die einen Schaden in Höhe von 180 Euro ausmachen.
Darüber hinaus trägt auch das Material des Schranks aufgrund der Kollision einen Schaden davon. Nach dem Aufbau ist sichtlich erkennbar, dass die obere Querverstrebung eine Delle hat, die nach unten ausgeprägt ist und ein Öffnen der Schranktür massiv erschwert.
Wie ist die Rechtslage bezüglich B?
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