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FALL 3 Das WG Auto
Grundfall (Wiederholung)
Nachdem die Streitigkeiten zwischen Armin (A), Benno (B) und Christian (C) in ihrer Schmalle-WG beigelegt wurden und A's Käse Schnee von gestern ist, hat C die Idee, einen gemeinsamen Ausflug zu machen, um die Wogen wieder endgültig zu glätten.
Leider fehlt dem C selbst aber noch das nötige Kleingeld für die Umsetzung der eigenen Idee. Da kommt es ihm zugute, dass der knausrige Kevin (K) auf die Verkaufsannonce von C antwortet. C will sein Auto, eine Ente in Ferrari-Rot, verkaufen. Er kann sie in Schmalkalden ohnehin nicht nutzen und in Bälde steht auch wieder eine TÜV-Kontrolle an, die ihm Angst und Bange werden lässt.
C verkauft also an den K sein "Liebhaberstück" für 4.000 Eur. Die beiden vereinbaren, dass der Kaufpreis in drei Monaten zahlbar ist. K lässt das Kfz für 2.000 Eur "frisieren" (tiefer legen, Raumschiff Enterprise-Spoiler und Optimus Prime-Kühlergrill). Nunmehr stellt sich zum Schrecken des C heraus, dass der Kaufvertrag unwirksam ist.
Welche Ansprüche hat C gegen K? Kann K demgegenüber von C Aufwendungsersatz verlangen?
Variante
K hat den Kaufpreis bereits bar an C entrichtet, nunmehr aber keine "Frisierungen" auf die Ente vorgenommen. In einer Kurve, die K mit überhöhter Geschwindigkeit schnittig wie Niki Lauda nehmen wollte, fuhr K zu seinem Erstaunen geradeaus, sodass er nähere Bekanntschaft mit einer deutschen Eiche machte und das Auto zerschellte. Der Schrottwert des Autos beträgt nunmehr 100 Eur. Die von K gezogenen Gebrauchsvorteile an der Ente sind mit 150 Eur beziffert. Auch hier war der Kaufvertrag unwirksam.
Wie ist die Rechtslage?