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Fall: Auskunft über die Beitragsreduzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
A. Sachverhalt
Der selbstständige Unternehmer (U) war seit 2004 bei der Beklagten pflichtversichert und würde sich gerne ab 01. 01. 2010 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) freiwillig versichern.
Er schickt eine entsprechende Anfrage mit Datum vom 04. 12. 2009 an die zuständige Krankenversicherung. Diese schickt ihm am 20. 12. 2009 die notwendigen, auszufüllenden Unterlagen, die der Unternehmer U bereits mit Schreiben vom 29. 12. 2009 ausgefüllt an die Krankenkasse zurückschickt. Das Schreiben geht dort am 07. 01. 2010 ein.
Im Februar erfährt der Unternehmer U, dass die Möglichkeit einer Reduzierung des Entgelts (§ 240 Abs. 4 S. 2 SGB V) besteht und stellt mit Datum vom 10. 02. 2010 den Antrag, der noch im Februar bei der Behörde eingeht. Daraufhin wird ihm mit Bescheid vom 01 .03. 2010 die Beitragsreduzierung gewährt. U möchte jedoch bereits ab 01. 01. 2010 die Reduzierung erhalten.
B. Fragen
1) Welcher Rechtsbefehl ist statthaft?
2) Ist der Rechtsbefehl begründet?
C. Lösung
in Anlehnung an den Beschluss vom 22. 08. 2012 des LSG Thüringen, Aktenzeichen: L 6 KR 1914/11 NZB.
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