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Fall: Aufregung nach einem Unfall


A. Sachverhalt
Bei hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt bildet sich auf einer der Hauptstraßen ein Stau. Der von einer Nebenstraße mit seinem Pkw ankommende Fies (F) versucht, sich in den Stau recht zügig reinzudrängen. Der empörte Zornig (Z) will dies nicht zulassen und versucht die Lücke zwischen ihm und dem vorausfahrenden Fahrzeug zu schließen. F kann nicht mehr bremsen und fährt in das Auto des Z herein.

Nachdem die Polizei an der Unfallstelle auftaucht, schildert F den Unfallhergang so, dass Z ihn erst hereinlassen wollte danach aber losgefahren ist. Der mittlerweile komplett angelaufene Z hält diese Frechheit nicht mehr aus. Er fängt an, zu protestieren, kann dies aber nicht mehr, weil er bewusstlos zusammenbricht. Die Aufregung war für ihn zu groß, so dass er einen Herzinfarkt erlitt.

Nach Genesung verlangt Z von F Ersatz des infolge Herzinfarkts entstandenen Schadens.

B. Frage
Zu Recht?



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