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Fall: Lieferung an den Käufer des Käufers


BGH NJW 1973, 141; 1982 2371/2372; 1986, 1166; 1999, 425; - Sachverhalt noch ermitteln

A. Sachverhalt
V schließt mit K einen Kaufvertrag über einen Spezialdrucker. K als Händler veräußert den Drucker sogleich an den Betreiber einer Großdruckerei D weiter. Anschließend bittet K den V, die Maschine direkt an D zu liefern. Nachdem die Lieferung erfolgt ist, wird D insolvent. V, der den Kaufpreis für das gelieferte Gerät noch nicht erhalten hat, verlangt Herausgabe des Druckers nach § 985 BGB unter Berufung darauf, dass weder zwischen ihm und K noch zwischen K und D eine Besitzübergabe stattgefunden hat, so dass eine Eigentumsübertragung nach § 929 S. 1 BGB nicht denkbar ist.

B. Frage
Hat V Recht - kann er Herausgabe des Druckers verlangen?

C. Lösung
Vgl. Baumstruktur

(vgl. auch AS Sachenrecht 1 S. 17 ff.)
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