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Der gescheiterte Vertrag


A verhandelt mit B über den Abschluss eines Vertrages zur Errichtung einer schlüsselfertigen Anlage auf dem Betriebsgelände von B. Die Verhandlungen sind schon in einem fortgeschrittenen Stadium. Eine Einigung über den Preis ist allerdings noch nicht erzielt worden. Während A einen Preis von 6,8 Mio. € verlangt, will B nicht mehr als 6,3 Mio. € zahlen. B ist an einem baldigen Beginn mit dem Bau der Anlage interessiert. A benötigt einige Monate Vorlauf, um mit den Arbeiten beginnen zu können; u.a. müssen Verträge mit Zulieferern abgeschlossen und benötigte Materialien bestellt werden. Darauf weist A hin, als B trotz der noch ausstehenden Einigung über den Preis darauf drängt, mit den Arbeiten zu beginnen. In einem Schreiben des B an A heißt es:

„Wir bitten Sie angesichts der fortgeschrittenen Zeit, auf jeden Fall schon die Verträge mit den Zulieferern abzuschließen und die benötigten Materialien zu bestellen.“

A kommt dieser Aufforderung nach und bestellt für 700.000,- € bei Zulieferern. Zwei Wochen später erfährt A, dass B mit C den Vertrag über die Anlage abgeschlossen hat, weil C einen Preis von 5,9 Mio. € akzeptiert hatte. B weigert sich, die von A verlangten 700.000,- € an die Zulieferer zu zahlen. Die von A von den Zulieferern für 700.000,- € bezogenen und bezahlten Teile kann A nicht anderweitig verwerten.

Hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 700.000,- €?



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