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Fallbeispiel 5 – Griechischer Wein
Sachverhalt:
Kaufmann K bestellt für seinen Spirituosenladen bei der Wein-GmbH (W) 20 Kisten des gefragten Weines der Marke „Sokrates“. Drei Tage später liefert W die 20 Kisten an K. Als K die erste Kiste öffnet, fällt ihm auf, dass die Farbe der Flaschen eine andere ist als gewöhnlich. Da er jedoch vom Verkäufer V zu einem Kunden gerufen wird, beachtet er die ungewöhnliche Farbe nicht weiter und lässt die Kisten in der Lagerhalle stehen. 10 Tage später, als K die Flaschen aus den Kisten räumen und diese im Regal aufbauen will, fällt ihm auf, dass es sich nicht um Wein der Marke „Sokrates“, sondern um einen minderwertigen Wein der Marke „Olympus“ handelt. K wendet sich daraufhin an die W und verlangt die Lieferung der 20 Kisten „Sokrates“-Wein. W wendet hiergegen ein, dass es sich um einen Handelskauf handle und K somit keinen Anspruch auf Nacherfüllung hätte.
Frage:
Hat K gegen W einen Anspruch auf Lieferung von 20 Kisten Wein der Marke „Sokrates“?
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CategoryWIPR2Faelle