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Fallbeispiel - Der Wintermantel



Sachverhalt:


K hat im Bekleidungsgeschäft des V bei dessen Mitarbeiter M einen Wintermantel zum ausgezeichneten Preis von 560 € gekauft, das Geld bereits bezahlt und den verpackten Mantel ausgehändigt erhalten. Als K gerade das Geschäft verlassen will, stürzt der V auf ihn zu und erklärt, dass der Mantel 650 € koste. Versehentlich hatte ein anderer Mitarbeiter ein falsches Etikett an den Mantel angebracht.
 
1. Frage: Kann V von K noch eine „Nachzahlung“ von 90 € verlangen?

2. Frage: Kann V sich von dem Vertrag lösen?




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