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Fallbeispiel: Gesetz gegen Terrorangriffe aus der Luft


A. Sachverhalt

Nach den Angriffen vom 11. September 2001 sieht sich die Bundesregierung gezwungen, die Handlungsfähigkeit der Staatsmacht im Hinblick auf eventuelle (insbesondere ähnliche wie in New York) Terroranschläge zu stärken. Deshalb bringt das Kabinett eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ein, die unter anderem folgende Regelungen vorsieht:
  • die Bundespolizei nimmt Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde wahr,
  • bei Gefahr für Menschenleben durch ein Luftfahrzeug können bei Bedarf Streitkräfte im Luftraum über dem Bundesgebiet eingesetzt werden, nachdem die Bundesregierung dies angeordnet hat,
  • die Streitkräfte können im o. g. Fall Luftfahrzeuge zur Landung zwingen, Waffeneinsatz androhen, Warnschüsse abgeben und sogar - nach Abwägung der Chancen und Risiken - ein Flugzeug abschießen.

Die Vorlage der Bundesregierung wird (kleine formelle Fehler) ... und anschließend durch den Bundestag beschlossen.

Frage 1: Ist das Gesetz verfassungsgemäß?
Frage 2: Ist eine aufgrund des neu gefassten Luftsicherheitsgesetzes getroffene Maßnahme der Bundesregierung rechtmäßig?


B. Lösungsskizze

1. Frage 1 - Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es in formeller und in materieller Hinsicht die Anforderungen der Verfassung erfüllt (vgl. folgende Struktur). Dabei sind die einzelnen, im Sachverhalt angegebenen Regelungen des Gesetzes einzeln zu prüfen.

a. Formelle Verfassungsmäßigkeit
Ein Gesetz ist formell verfassungsgemäß, wenn:
- der Gesetzgeber (Bund oder Land) zuständig war,
- es im korrekten Verfahren erlassen wurde,
- die übrigen Formanforderungen beachtet wurden,
vgl. auch die (Baumstruktur).

Verfahrens- und Ausfertigungsfehler sind lauf Sachverhalt nicht ersichtlich. Es ist damit lediglich zu prüfen, inwiefern der Bund zuständig war, das Gesetz zu erlassen. Dabei ist zwischen den materiellen Vorschriften des Gesetzes und den für das Verwaltungsverfahren maßgeblichen Vorschriften zu unterscheiden.

Im Einzelnen sind hier bei der Frage der Gesetzgebungskompetenz folgende Elemente des Gesetzes zu unterscheiden:
- allgemein: Regelung der möglichen Maßnahmen im Luftverkehr
- Zuweisung der Aufgaben im Bereich der Luftsicherheit zur Bundesverwaltung

b. Materielle Verfassungsmäßigkeit

Zu unterscheiden sind:
- die Verwendung konkret des Bundesgrenzschutzes für Aufgaben im Luftverkehr
- der Einsatz der Streitkräfte
- Vereinbarkeit der zugelassenen Maßnahmen mit Grundrechten

C. Literatur
vgl. den ausführlichen Lösungsvorschlag eines ähnlichen Falls unter http://www.saarheim.de/Faelle/luftangriff-loesung.htm


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