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Fallbeispiel 4 – Knallrotes Gummiboot


Sachverhalt:


Sportgeschäftsinhaber U (Unternehmer) verkauft Rechtsstudent V (Verbraucher) ein Schlauchboot der Marke „Knallrotes Gummiboot“. Der Kaufvertrag wird sofort abgewickelt. Bald darauf merkt V, dass sich ein Lufteinfüllstutzen nicht ordentlich verschließen lässt. Das Schlauchboot verliert Luft und ist somit nicht „seetauglich“. Deshalb verlangt V von U ein neues Schlauchboot. U verweist daraufhin auf einen an der Kasse angebrachten und auch für alle Käufer sichtbaren Zettel, auf dem steht: „Hiermit mache ich auf meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam.“ In § 4 der AGB findet sich folgende Formulierung: „Sämtliche Rechte wegen eines Fehlers der gekauften Sachen sind ausgeschlossen.“

Frage:

Hat V gegen U einen Anspruch auf ein mangelfreies Schlauchboot?

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