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Fallbeispiel 4 - Gitarrenkauf



Sachverhalt

Dieter B. (D) sieht im Schaufenster des Gitarrenladens T eine wunderschöne Fender-Gitarre, die ihm in seiner Sammlung noch fehlt. Der Preis der Gitarre ist mit 1.500 EUR ausgeschrieben. D freut sich über das Schnäppchen, betritt den Laden und teilt T mit, er wolle die Gitarre gerne für den ausgezeichneten Preis kaufen. T stellt erschrocken fest, dass es sich bei der Preisangabe um einen Tippfehler handelt. Da es sich um eine handsignierte Gitarre von John Petrucci handelt, beträgt der Verkaufspreis 15.000 EUR. T teilt D daher mit, dass er die Gitarre für 15.000 EUR gerne haben könne. D ist zornig! Er besteht darauf, die Gitarre für die ausgezeichneten 1.500 EUR zu haben, Verträge müssten schließlich eingehalten werden.

Frage: Hat D einen Anspruch auf Übereignung der Gitarre zum Preis von 1.500 EUR?


Hier geht's zur Falllösung



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