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Fallbeispiel 2
Sachverhalt:
Der 17-jährige S sieht drei Wochen vor seinem 18. Geburtstag in der Zeitung eine Annonce, in der ein fabrikneuer MP3-Player von Sony 40% unter Neupreis angeboten wird. Daraufhin erwirbt er dieses Gerät bei dem Anbieter A und zeigt seinen Eltern stolz seinen Neuerwerb. Diese sind damit jedoch überhaupt nicht einverstanden und billigen dieses Geschäft nicht. A erfährt davon und fordert die Eltern des S auf, den Kaufvertrag zu genehmigen, da Verträge „schließlich eingehalten werden müssen“. Eine Woche vor dem Geburtstag des S geht den Eltern dieses Schreiben zu, sie nehmen jedoch erst einen Tag nach dem Geburtstag davon Kenntnis und teilen dem A ihre Zustimmung mit. Mittlerweile hat sich aber der S die Sache anders überlegt; der MP3-Player ist ihm einfach zu „krass“. Gegen den Widerstand seiner Eltern nimmt er deswegen von dem Kauf Abstand.
Kann A vom S den Kaufpreis von 400,- EUR verlangen?
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