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Fallbeispiel – Beste Feinde


Sachverhalt:


E und A sind Kommilitonen des ersten Semesters im Studiengang Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Schmalkalden. Da sie auch seit einer Woche zusammen in einer WG wohnen, beschließen sie gemeinsam die SAP auf dem Campus zu besuchen. Auf der SAP angekommen, stellt sich schnell heraus, dass sowohl E als auch A den gleichen Typ Frau bevorzugen. Daher geraten beide miteinander in Streit. A, der den E noch nicht so gut kennt, weiß nicht, dass dieser leicht ausflippt. A ist daher völlig überrascht, als E ihm plötzlich einen Kinnhaken verpasst. Der Kieferknochen des A ist daraufhin angebrochen und auch das Hörgerät, welches A trägt, wurde durch den Kinnhaken zu Boden geschleudert und ist irreparabel beschädigt. Die Kieferknochenverletzung des A muss im Krankenhaus behandelt werden. Außerdem muss sich A ein neues Hörgerät kaufen, welches 500 € kostet.

A verlangt nun von E die Kosten der Krankenhausbehandlung in Höhe von 2.500 € und die Kosten für das neue Hörgerät. Darüber hinaus fordert er von E Schmerzensgeld.


Frage:

Zu Recht?

Ein eventueller Anspruch nach § 823 II BGB i.V.m. dem StGB ist nicht zu prüfen.

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