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Fallbeispiel 13 – Home sweet Home


Sachverhalt:


Der reiche Onkel O ist überglücklich, dass sein Neffe N nun endlich einen Studienplatz an der Fachhochschule Schmalkalden im Studiengang Wirtschaftsrecht bekommen hat. Damit der N es in Schmalkalden schön hat, schenkt der O ihm im August 2011 eine Eigentumswohnung im Zentrum von Schmalkalden im Wert von 100.000 € und verschafft dem N auch das Eigentum an der Wohnung. N zieht daraufhin auch sofort ein. Nach kurzer Zeit kommt ihm die Idee, dass er sich noch ein paar Euro dazuverdienen könne, wenn er eines der Zimmer an einen Studenten vermieten würde. Im Oktober 2011 bezieht A das Zimmer und zahlt an den N eine monatliche Miete in Höhe von 180 €. Die Männer-WG funktioniert jedoch nicht lange. A merkt bald, dass er für den faulen N nur die „Putzfrau“ spielen soll und zieht daher im März 2012 wieder aus der Wohnung aus. Auch dem N reicht es in Schmalkalden, er hat beschlossen sein Glück lieber anderswo zu suchen und das Wirtschaftsrechtstudium an den Nagel zu hängen. N verkauft und übereignet die Wohnung daher im Mai 2012 an den S zum Preis von 110.000 €.

Als der O davon erfährt, fällt er aus allen Wolken. Außerdem stellt sich heraus, dass der Schenkungsvertrag zwischen O und N aus August 2011 wegen rechtsgeschäftlicher Mängel von Anfang an nichtig war. O ist schwer enttäuscht von seinem Neffen und möchte nun wissen welche Ansprüche ihm gegen N zustehen.

Frage:

Wie ist die Rechtslage?


Hier geht's zur Falllösung


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