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Europäisches und internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Einordnung der Themen der Veranstaltung

Die Veranstaltung behandelt kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern eine Reihe von unterschiedlichen, für sich jeweils umfangreichen Rechtsgebieten. Deshalb kann sie nicht alle Themen des internationalen und europäischen Wirtschafts- oder Unternehmensrechts umfassen. Welche Themen dies insgesamt sein könnten, stellt (unvollständig) die nachstehende Grafik zusammen.

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/EuIntWiUntRThemen/img8.png)

Das Europäische Wirtschaftsrecht umfasst also nicht nur das
  • europäische Vergabe- und -Beihilferecht
sondern auch
  • das gesamte Recht des Binnenmarktes, also insbesondere die Grundfreiheiten,
  • die Wettbewerbsregeln,
  • Sondervorschriften aus dem Bereich einzelner sog. "europäischen Politiken", wie z. B. zum Verkehr oder zum Agrarmarkt,
  • Vereinheitlichung auf dem Gebiet der Verfahrensregelungen auf EU-Ebene.

Unter dem Begriff des internationalen Wirtschaftsrechts sind zusammenzufassen:
  • Welthandel,
  • internationales Währungssystem mit dem IWF,
  • internationaler Investitionsschutz,
  • Kaufrecht und andere Regeln für internationalen Warenverkehr,
  • das Völkerrecht auf den Gebieten der Entwicklungshilfe, der Rohstoffverwertung, des Seerechts.

Das europäische Unternehmensrecht umfasst:
  • das Recht der originären, europäischen Gesellschaftsformen,
  • die Harmonisierung im Bereich der nationalen Gesellschaftsformen einschließlich der für diese einschlägigen Besteuerungsvorschriften,
  • die harmonisierten Bereiche des Insolvenzrechts,
  • das Kapitalmarktrecht, insbesondere Publizitäts- und andere Anlegerschutzregelungen,
  • die besonderen prozessualen Erleichterungen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr, wie Mahnverfahren, Vollstreckungstitel etc.

Zum internationalen Unternehmensrecht gehören folgende Themenbereiche:
  • Kollisionsregeln im Bereich des Gesellschaftsrechts,
  • jegliche Sachverhalte aus der Unternehmensstruktur, die einen Berührungspunkt mit Ausland aufweisen (z. B. Gründung, Sitzverlegung, Auflösung einer Gesellschaft oder Haftung bei grenzüberschreitenden Gesellschaftsstrukturen und Eigentumsverhältnissen),
  • Fremdenrecht mit seinen Bezügen zur unternehmerischer Betätigung (Niederlassung, Arbeitsmarktzugang und Beschäftigung von Ausländern etc.)

Im Hinblick auf einige Themen, die in der Veranstaltung nicht behandelt werden, ist auf andere Lehrveranstaltungen hinzuweisen, die sich diesen Themen widmen:
  • das europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht ist untrennbarer Bestandteil dieses Rechtsgebietes auf nationaler Ebene, weshalb hier auf die Lehrveranstaltung "Nationales und internationales Wettbewerbs- und Kartellrecht" verwiesen wird;
  • zum grenzüberschreitenden Unternehmenskauf (M&A) liefert die Veranstaltung "Mergers & Acquisitions, Unternehmensnachfolge" ausführliche Informationen;
  • Fragen der grenzüberschreitenden Insolvenz und Sanierung von Unternehmen behandelt die Veranstaltung "Europäisches und internationales Sanierungs- und Insolvenzrecht"


Im Übrigen bleibt festzuhalten, dass die Lehrveranstaltung eine Auswahl von Themen vornimmt, um diese eingehender behandeln zu können. Dies sind:
  • die Verfassung des Welthandels auf der Grundlage von WTO und GATT,
  • europäisches Vergabe- und Beihilferecht,
  • das Recht europäischer Gesellschaftsformen und des vereinheitlichten bzw. harmonisierten Gesellschaftsrechts,
  • Kollisionsregeln, die für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte gelten - insbesondere Gründung, Sitzverlegung, Haftung etc.

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