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Europäisches und internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Einordnung der Themen der Veranstaltung
Die Veranstaltung behandelt kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern eine Reihe von unterschiedlichen, für sich jeweils umfangreichen Rechtsgebieten. Deshalb kann sie nicht alle Themen des internationalen und europäischen Wirtschafts- oder Unternehmensrechts umfassen. Die Auswahl aus den möglichen Themen, die nachstehend aufgelistet werden, wurde weiter unten angegeben.
Folgende
Zu den in der Lehrveranstaltung behandelten:
4.2. Sachverhalte mit Auslandsberührung = Gründung, Sitzverlegung, Auflösung, Haftung
Nicht das komplette Wirtschaftsrecht – es werden
nicht behandelt:
- Wettbewerbs- und Kartellrecht – siehe Veranstaltung „Nationales und internationales Wettbewerbs- und Kartellrecht“
- grenzüberschreitender Unternehmenskauf (M&A) – siehe Veranstaltung „Mergers & Acquisitions, Unternehmensnachfolge“
- Fragen der grenzüberschreitenden Insolvenz und Sanierung von Unternehmen siehe Veranstaltung „Europäisches und internationales Sanierungs- und Insolvenzrecht“
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folie09.png | 2023-10-06 18:36 | 66Kb |