Allgemeines
- Außerordentlicher Aufwand bzw. Ertrag entstehen dadurch, dass Geschäfte getätigt werden, die zwar in Unternehmenszweck liegen, aber dabei im normalen betrieblichen Ablauf unüblich sind.
- Genauso könne sie aber auch dadurch entstehen, dass Vermögensgegenstände unter oder übern Buchwert veräußert werden. Hierauf liegt der Schwerpunkt!
- Generell entstehen diese Posten, aber immer nur bei einer Veräußerung !
- Beide haben ein eigenes Aufwands-bzw. Ertragskonto
- Außerordentlich wird abgekürzt mich „ao.“
Außerordentlicher Ertrag
- Buchung bei ao. Ertrag, durch Zahlung über dem Buchwert:
Bsp. LKW, Buchwert 1€, Verkaufspreis 3000€(netto)
- Die Steuermuss für den ganzen Verkaufspreis gebucht werden, auch wenn sich dieser aufteilt!
- Der LKW muss aus dem Vermögen ausgebucht werden, zum Buchwert!
- Buchung bei ao. Ertrag, durch Zahlung über dem Buchwert:
Bsp. LKW, Buchwert 3000€, Verkaufspreis 2000€(netto)
- Die Steuermuss für den ganzen Verkaufspreis gebucht werden, auch wenn sich dieser aufteilt!
- Der LKW muss aus dem Vermögen ausgebucht werden, zum Buchwert!