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Energierecht - Gliederung


A. Recht der Regulierung
(1.h am 7.4.)
Allgemeiner Überblick über die Grundlagen des Rechts der Regulierung.

1. Was ist Regulierungsrecht? Versuch einer Definition.
Das Recht der Regulierung der Wirtschaft ist als derjenige Teil der Rechtsordnung zu verstehen, welcher nicht nur die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsordnung schafft (Vertragsrecht, Erlaubnispflichten aus Sicherheitsgründen etc.) sondern direkt in das Marktgeschehen, in die Tätigkeit der Marktteilnehmer - insbesondere der Unternehmen - mit hoheitlichen Instrumenten (insb. per Verwaltungsrecht) eingreift.

Die Regulierung hat meist einen funktionsfähigen Markt zum Ziel - sie dient also nicht der Reglementierung der Wirtschaft, sondern deren Unterstützung und zum Schutz ihrer Funktionsfähigkeit. Dies kann mal durch Preisregelungen, mal durch ... geschehen.

2. Anfänge der Wirtschaftsregulierung
Link: Theoretische Grundlagen der Regulierung in der Wirtschaft Bezeichnung noch zu ändern

3. Sektorenregulierung in Europa

4. Einordnung des Energierechts in das System der Regulierung


B. Einführung in das Energierecht
(2.h am 7.4.)


C. Thema 1
(3.-4. h am 14.4.)


D. Thema 2
(5.-6. h am 21.4.)


E. Thema 3
(7.-8. h am 28.4.)


F. Thema 4
(9.-10. h am 5.5.)


G. Thema 5
(11.-12. h am 12.5.)


H. Thema 6
(13.-14. h am 19.5.)


I. Thema 7
(15.-16. h am 26.5.)


J. Thema 8
(17.-18. h am 9.6.)


K. Thema 9
(19.-20. h am 16.6.)


L. Thema 10
(21.-22. h am 23.6.)


M. Zusammenfassung, Wiederholung und Vertiefung
(23.-26. h am 30.6. und 7.7.)
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