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Energiehandel in der EU

Regeln des grenzüberschreitenden Energiehandels in Europa

A. Rechtsquellen

Zentrale Rechtsquellen für grenzüberschreitenden Energiehandel sind die - in den Mitgliedstaaten naturgemäß direkt anwendbaren - europäischen Verordnungen, aktuell aus dem Jahre 2009:

B. Rechtsprechung

- EuGH vom 05.06.2015, Rechtssache C-198/12


C. Rechtsfragen


1. Was bedeutet Energiehandel
Energiehandel ist vereinfacht gesagt der Ein- und Verkauf von unterschiedlichen Energiearten auf dem Energiemarkt (leistungsgebundene Energieversorgung).
Hierbei wird zwischen den komplementären Begriffen "physischer Handel" und dem "finanzieller Handel" unterschieden. Bei dem "physischen Handel" bezieht sich der Handel auf die eigentliche Ware wie Strom oder Gas, wo hingegen beim "finanziellen Handel" ein Geschäft zum Abschluss kommt, dessen Primärpflichten künftige Zahlungsverpflichtungen zum Inhalt haben, die sich auf Grundlage einer vorher vereinbarten Rechenoperation ergeben.

2. Kapazitätsfragen an den Grenzen und Engpassmanagement [1]

a. Informationspflichten
Insb. gem. Art. 15 StromhandelsZVO, dabei auch die Verpflichtung, diesbezüglich entsprechende Verfahren einzurichten und einzuführen.

b. Engpassmanagement [2]
Darunter zu beachten:
      • Vergabe von Transportkapazitäten [3]

c. Insitutionen
Insb. ENTSO, ACER (VO 713/2009/EG)

      • Zuständigkeiten
      • Verfahren


3. Großhandelsverträge (insb. EFET-Verträge) [4]

a. EFET-Rahmenvertrag [5]
Enthält allgemeine Regelungen und begründet ein Dauerschuldverhältnis, auf dessen Grundlage die Parteien unterschiedliche Einzelverträge abschließen können (s. u.).

b. Individual Contracts [6]
Können sich beziehen auf:
      • Lieferung von Strom (Festpreis oder variabler Preis),
      • Kaufoption oder Verkaufsoption in Bezug auf elektrische Energie.
Beide Parteien können auf dieser Grundlage sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer auftreten.

c. Annexe und Spezialbestimmungen zum EFET-Vertrag [7]
Insbesondere ist über sog. Appendices möglich, andere commodities zu handeln - zum Beispiel CO2-Zertifikate [8] (sog. EUA-s).


4. Börsenhandel u. ä. [9]
(physikalischer und derivativer Handel) [10]

a. Genehmigungsanforderungen und -pflichten [11]
(Börsengenehmigung, Genehmigung nach dem KWG, dem WpHG, TEHG)

1 Erlaubnispflicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
2 Aufsichtsanforderungen nach dem (WpHG)
3 Erlaubnisverfahren i. S. d. AnzV


b. Institutionen (insb. Aufsichtsbehörden) [12] [13]

c. Transparenzvorgaben / -pflichten [13]
(REMIT VO 1227/2011/EG)


D. Einzelne Probleme im Prüfungsaufbau


LITERATUR
[1] Niedrig/Schroeder in Zenke/Schäfer Energiehandel in Europa, 3. Auflage 2012, § 27 Rn. 1-76.
[2] Niedrig/Schroeder in Zenke/Schäfer Energiehandel in Europa, 3. Auflage 2012, § 27 Rn. 12-18.
[3] Niedrig/Schroeder in Zenke/Schäfer Energiehandel in Europa, 3. Auflage 2012, § 27 Rn. 54-69.
[4] Spicker in Energiehandel PDF zum EFET, Quelle ......
[5] Dessau/Fischer in Zenke/Schäfer Energiehandel in Europa, 3. Auflage 2012, § 23 Rn. 28-45.
[6] Erdmann in Zenke/Schäfer Energiehandel in Europa, 3. Auflage 2012, § 2 Rn. 24-30.
[7] Dessau/Fischer in Zenke/Schäfer Energiehandel in Europa, 3. Auflage 2012, § 23 Rn. 24
[8] Zenke/Dessau in Schneider/Theobald/Albrecht Recht der Energiewirtschaft, 4. Auflage 2013, § 13 Rn. 1 ff.
[9] Maibaum in Zenke/Schäfer "Energiehandel im Europa", 3. Auflage 2012, § 14 Rn. 64-70.
[10] Zenke/Dessau in Danner/Theobald Kommentar zum Energierecht, 83. Ergänzungslieferung Januar 2015, Rn. 4-26.
[11] Buisson/Zenke/Dessau in Zenke/Dessau Energiehandel in Europa, 3. Auflage 2012, § 9 Rn.1 ff.
[12] Maibaum in Zenke/Schäfer "Energiehandel im Europa", 3. Auflage 2012, § 14 Rn. 14-22.
[13] European Energy Exchange AG Leipzig PDF Stand Januar 2015, Quelle.....
[13] Zenke/Schäfer in Zenke/Schäfer Energiehandel in Europa, 3. Auflage 2012, § 1 Rn. 1-19.


Weitere Literaturhinweise
Praxishandbuch Energiewirtschaft -Konstantin - Springerverlag 3. Auflage 2013
Handbuch Energiehandel - Hrsg. Schwintowski - Erich Schmidt Verlag 3. Auflage 2014

CategoryEnergierecht
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