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Energiehandel in der EU

Regeln des grenzüberschreitenden Energiehandels in Europa


A. Rechtsquellen
Zentrale Rechtsquellen für grenzüberschreitenden Energiehandel sind die - in den Mitgliedstaaten naturgemäß direkt anwendbaren - europäischen Verordnungen, aktuell aus dem Jahre 2009:


B. Rechtsfragen


1. Kapazitätsfragen an den Grenzen und Engpassmanagement

a. Informationspflichten
Insb. gem. Art. 15 StromhandelsZVO, dabei auch die Verpflichtung, diesbezüglich entsprechende Verfahren einzurichten und einzuführen.

b. Engpassmanagement
Darunter zu beachten:
      • Vergabe von Transportkapazitäten

c. Insitutionen
Insb. ENTSO, ACER (VO 713/2009/EG)

      • Zuständigkeiten
      • Verfahren


2. Großhandelsverträge (insb. EFET-Verträge)

a. EFET-Rahmenvertrag
Enthält allgemeine Regelungen und begründet ein Dauerschuldverhältnis, auf dessen Grundlage die Parteien unterschiedliche Einzelverträge abschließen können (s. u.).

b. Individual Contracts
Können sich beziehen auf:
      • Lieferung von Strom (Festpreis oder variabler Preis),
      • Kaufoption oder Verkaufsoption in Bezug auf elektrische Energie.
Beide Parteien können auf dieser Grundlage sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer auftreten.

c. Annexe und Spezialbestimmungen zum EFET-Vertrag
Insbesondere ist über sog. Appendices möglich, andere commodities zu handeln - zum Beispiel CO2-Zertifikate (sog. EUA-s).


3. Börsenhandel u. ä. [2]
(physikalischer und derivativer Handel) [2]

a. Genehmigungsanforderungen und -pflichten
(Börsengenehmigung, Genehmigung nach dem KWG, dem WpHG, TEHG)

b. Institutionen (insb. Aufsichtsbehörden) [3]

c. Transparenzvorgaben / -pflichten


C. Einzelne Probleme im Prüfungsaufbau


LITERATUR
[1] Zenke/Schäfer in "Energiehandel im Maibaum Europa", 3. Auflage 2012, Rn. 64-70.
[2] Zenke/Dessau in Danner/Theobald Kommentar zum Energierecht, 83. Ergänzungslieferung Januar 2015, Rn. 4-26.
[3] Zenke/Schäfer in "Energiehandel im Maibaum Europa", 3. Auflage 2012, Rn. 14-22.


CategoryEnergierecht
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