ich war hier: EnergieRPlanung

Version [66503]

Dies ist eine alte Version von EnergieRPlanung erstellt von LichtChristoph am 2016-03-27 11:47:38.

 

Planungsrecht in der Energiewirtschaft

insbesondere Planung von Erzeugungsanlagen und Versorgungsnetzen

(Zulassung von Erzeugungsanlagen und UVP sind gegenwärtig nicht Gegenstand dieses Artikels)



A. Einführung
In der liberalisierten Energiewirtschaft wird die Gewinnung von Energie in der Regel nicht staatlich reglementiert. Lediglich der Netzbetrieb unterliegt einer Genehmigung gem. § 4 EnWG. Das heißt jedoch nicht, dass die Errichtung von Erzeugungsanlagen oder die Verlegung von Versorgungsnetzen keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Nachstehend werden insbesondere planerische Maßnahmen der Hoheitsverwaltung in diesem Zusammenhang geschildert, wobei die Planung von Energieleitungen im Vordergrund steht.

B. Literatur
Die maßgeblichen Gesetze sind:
  • Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
  • Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
Folgende Quellen können für das Verständnis dieser Rechtsgrundlagen hilfreich sein (nur Vorschläge ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  • Hermes, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 7 (S. 331 ff.)
  • Callies/Dross, JZ 2012, 1002 ff.
  • Schmitz/Jornitz, NVwZ 2012, 332 ff.
  • Kommentierungen zu §§ 43 ff. EnWG

C. Rechtsfragen


1. Was versteht man unter dem Begriff Planfeststellung?

Hierbei handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit von raumbedeutsamen Infrastrukturvorhaben. [1]
Unter dem Begriff "raumbedeutsam", der in § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG definiert wird, versteht man solche "[...] Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird, einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel;".

2. Zuständigkeit zur Durchführung der Planfeststellung

Im Sinne des § 43 Abs. 1 S. 1 EnWG obliegt die Durchführung der Planfeststellung der nach Landesrecht zuständigen Behörde.[2]

3. Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung

a. Form und Inhalt
Diese ergeben sich aus § 74 Abs. 1 - 3 VwVfG, sowie den dort in Bezug genommenen Vorschriften über das "förmliche Verwaltungsverfahren i.S.d. § 69, 70 VwVfG.[3]

b. Plangenehmigung
i.S.d. § 43b Abs. 2 EnWG

Literatur:
[1] Pielow in Säcker Berliner Kommentar Energierecht 3. Auflage Band 1., vor § 43 Rn. 8.
[2] Hermes in Schneider/Theobald Recht der Energiewirtschaft, 4. Auflage, § 7 Rn. 157.
[3] Pielow in Säcker Berliner Kommentar Energierecht 3. Auflage Band 1., § 43b Rn. 4.

D. Screenshots der in der Veranstaltung erarbeiteten Fragen
Attachments
File Last modified Size
Planung in der Energiewirtschaft Literatur.pdf 2023-10-06 18:36 77Kb
Planung_Uebersicht.jpeg 2023-10-06 18:36 308Kb
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki