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Planungsrecht in der Energiewirtschaft
insbesondere Planung von Erzeugungsanlagen und Versorgungsnetzen
(Zulassung von Erzeugungsanlagen und UVP sind gegenwärtig nicht Gegenstand dieses Artikels)
A. Einführung
In der liberalisierten Energiewirtschaft wird die Gewinnung von Energie in der Regel nicht staatlich reglementiert. Lediglich der Netzbetrieb unterliegt einer Genehmigung gem. § 4 EnWG. Das heißt jedoch nicht, dass die Errichtung von Erzeugungsanlagen oder die Verlegung von Versorgungsnetzen keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Nachstehend werden insbesondere planerische Maßnahmen der Hoheitsverwaltung in diesem Zusammenhang geschildert, wobei die Planung von Energieleitungen im Vordergrund steht.
B. Literatur
Die maßgeblichen Gesetze sind:
- Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
- §§ 43 ff. EnWG
- Hermes, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 7 (S. 331 ff.)
- Callies/Dross, JZ 2012, 1002 ff.
- Schmitz/Jornitz, NVwZ 2012, 332 ff.
- Kommentierungen zu §§ 43 ff. EnWG
C. Rechtsfragen
Hierbei handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit von raumbedeutsamen Infrastrukturvorhaben. [1]
Unter dem Begriff "raumbedeutsam", der in § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG definiert wird, versteht man solche "[...] Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird, einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel;".
Literatur:
[1] Pielow in Säcker Berliner Kommentar Energierecht 3. Auflage Band 1., vor § 43 Rn. 8.
D. Screenshots der in der Veranstaltung erarbeiteten Fragen
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Planung in der Energiewirtschaft Literatur.pdf | 2023-10-06 18:36 | 77Kb |
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