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Pflichten des Messstellenbetreiberrs

Regelung der Marktrolle im MsbG


Im MsbG sind zahlreiche Pflichten des Messstellenbetreibers geregelt. Zu diesen gehören insbesondere:
  • Verantwortung für die Administration des Smart Meter Gateway (SMGW),
  • ??

A. Verantwortung für die Administration des SMGW
Im MsbG ist vorgesehen, dass die Verantwortung für den technisch einwandfreien Betrieb "intelligenter" Messsysteme der sog. Smart-Meter-Gateway-Administrator übernimmt. Dies stellt die Definition in § 2 Nr. 20 MsbG klar. Zugleich weist sie diese dem Messstellenbetreiber zu. Damit ist der SMGW-Administrator kein zusätzlicher Marktteilnehmer - neben dem Messstellenbetreiber - sondern mit diesem identisch oder handelt in dessen Auftrag. Die (jedenfalls übergeordnete) Verantwortung für den Betrieb des Messsystems verbleibt stets beim Messstellenbetreiber [1].

Der SMGW-Administrator ist gem. der gesetzlichen Konstruktion - sei es in Person des Messstellbetreibers selbst, sei es als ein Rechtssubjekt "im Hintergrund" - für den Betrieb des "intelligenten" Messsystems nach Maßgabe des § 25 MsbG verantwortlich. Die Vorschrift ergänzt die technischen Anforderungen an die Geräte um die subjektive Komponente. In § 25 MsbG wird mit anderen Worten diejenige Person genannt, die für die Umsetzung der technischen Vorgaben im produktiven Betrieb sorgen muss.







[1] Ausführlich dazu Heyne, Magga, vom Wege, in: Praxishandbuch MsbG, S. 186 ff.



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