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Das neue EEG 2014
in Bearbeitung
A. Einleitung
Das neugefasste EEG ist am 01.08.2014 in Kraft getreten. Durch diese Neuerung wurde die Förderung von erneuerbaren Energien umfassend verändert. Teilweise sind diese beachtlich,so zum Beispiel die bei der verpflichtenden Direktvermarktung, bei der Drosselung der finanziellen Förderung für Biogasanlagen, hinsichtlich der Einführung von Ausschreibungen für PV-Freiflächen sowie die Miteinbeziehung der Eigenversorgung in die EEG-Umlagezahlungspflicht bzw. bei der Angleichung der besonderen Ausgleichsregelung. Demgegenüber sind die Änderungen bei den Vergütungssätzen nicht so weitreichend. Bei diesen wurden die schon vorhandenen Vergütungssätze leicht modifiziert übernommen. Alle diese Änderungen sollen dazu beitragen die Förderung der rneuerbaren Energien, so die Bundesregierung den weiteren Kostenanstieg entscheided zu begrenzen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu lenken sowie die erneuerbaren Energien besser in den Markt zu integrieren.
B. Neue Regelungen im Überblick
1. Durchbrechung der Kostendynamik
2. Konzentration auf kostengünstige Energien
3. Bestimmung des Förerumfangs durch Ausschreibungen
4. Bessere Markteinbindung durch verpflichtende Direktvermarktung
C. Weiterführende Links
Akuteller Hinweis: aufgrund der nicht funktionierenden systeminternen Verlinkung auf die Vorschriften ist eine Nennung der einzelnen Vorschriften derzeit nicht möglich. Die Funktionsweise der systeminternen Verlinkung auf die Vorgaben des EEG 2014 wird derzeit geprüft.