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Netzreserve in der Energiewirtschaft
in Arbeit
Seit einigen Jahren erfolgt ein Umbau des Energieversorungssystems in Deutschland, hin zu mehr Strom aus erneuerbaren Energien. Dies geht damit einher, dass immer mehr konventionelle Kraftwerke, wie Kohlekraftwerke aus dem Markt herausgenommen werden, da am Strommarkt eine Grenzkostenbetrachtung erfolgt und gerade diese sind bei den konventionellen Kraftwerken höher als bei einer PV-Anlage, sog. Merrit Order. Jedoch ist der ununterbrochenen Einsatz von den nicht steuerbaren erneuerbaren Energien, wie Sonne und Wind nicht möglich. Dies hängt mit deren Wetterabhängigkeit zusammen. So kann es vorkommen, dass in Zeiten niedriger odetr keiner Einspeisung von Strom aus Sonne oder Wind auf konventionelle Kraftwerke und deren Erzeugungskapazität zurückgegriffen werden muss, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diesen sog. Kraftwetrkien wird dann ein unbefristetes oder befristetes Stilllegungsverbot auferlegt und diese wechseln dann in die Netzreserve.
Vor diesem Hintergrund sollen im Weiteren folgende Fragen geklärt werden:
- Was ist die Netzreserve und wie lässt sich diese von der Kapazitätsreserve abgrenzen? und
- Wie wird diese beschafft, insb. welches Rechtsverhältnis liegt dem zugrunde?
A. Begriff
B. Beschaffung
1. Vorgaben durch § 13d EnWG
2. konkretisierung durch die NetzResV
C. Weiterführende Informationen
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