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ir_2012.jpg | 2023-10-06 18:36 | 56Kb |
A. Einleitung
Im deutschen Energierecht wird zwischen verschiedenen Netzarten unterschieden.
Aus der Grafik ist zu entnehmen, dass Energieanlagen in Energieversorgungsnetze,Kundenanlagen und Direktleitungen unterteilt werden. Die Energieversorgungsnetze werden zusätzlich in Netz der allgemeinen Versorgung und geschlossene Verteilernetze unterteilt. Daraus ergibt sich die Frage, was unter diesen genau zu verstehen ist.
Im Zuge der Rechtsprechungen des letzten Jahres hat sich herausgestellt, dass Kundenanlagen wieder ein aktuelles Thema sind. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie diese von den geschlossenen Verteilernetzen und dem Netz der allgemeinen
Versorgung abgegrenzt werden können.
Zielsetzung dieser Arbeit ist es, eine Abgrenzung zu den einzelnen Netzarten zu erarbeiten und die rechtliche Relevanz davon zu erkennen. Diese Arbeit soll auch Aufschluss darüber geben, wann eine Kundenanlage vorliegt und ab wann sie in ein Energieversorgungsnetz
mündet.
Um in das Thema einzusteigen, soll zunächst mit Hilfe der geschichtlichen Entwicklung der Netzarten eine Einführung erfolgen, sodass der Ursprung der aktuellen Rechtslage verständlicher wird.
Im zweiten Teil soll auf den Begriff der Energieversorgungsnetze eingegangen werden, insbesondere auf Netze der allgemeinen Versorgung. Darauf aufbauend soll die Bedeutung der Regulierungsanforderungen für diese Netze erläutert werden.
Im dritten Teil soll als besondere Art der Energieversorgungsnetze auf die geschlossenen Verteilernetze eingegangen werden. Darüber hinaus soll über Besonderheiten und Unterschiede des Netzes der allgemeinen Versorgung gegenüber geschlossenen
Verteilernetzen aufgeklärt werden.
Zuletzt kommt das Hauptaugenmerk, dieses liegt auf den Kundenanlagen. Dabei wird die Bedeutung dieser sowie die Anforderungen um diese als Kundenanlage zu erhalten erarbeitet. Hier wird zwischen zwei Kundenanlagen unterschieden, die genauer betrachtet
werden. Zudem wird auf die Privilegien der Kundenanlagen eingegangen.