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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Rechtsfragen aus der Thü...
1. Wann darf sich die Kommu...
2. Darf sich die Kommune au...
3. Ist die Kommune in der L...
4. Ist die Beanstandung dur...
5. Hat ein Rechtsmittel ein...
6. Missbraucht das gemeindl...
B. Sonstige Bereiche
1. Ist die Erteilung von Au...
2. Ist ein Konzessionsvertr...
3. Ist die wirtschaftliche ...
4. Unter welchen Voraussetz...
5. Inwiefern darf ein kommu...
6. Hat eine Verfassungsklag...
7. Sind Maßnahmen der Recht...
8. Anwendbarkeit der Regeln...
9. Welche genaue Rechtsform...
10. Darf die Gemeinde Strome...
11. Welche Regeln gelten für...
12. Besonderheiten im Wettbe...
13. Erfolgsaussichten der Kl...
1. Wann darf sich die Kommu...
2. Darf sich die Kommune au...
3. Ist die Kommune in der L...
4. Ist die Beanstandung dur...
5. Hat ein Rechtsmittel ein...
6. Missbraucht das gemeindl...
B. Sonstige Bereiche
1. Ist die Erteilung von Au...
2. Ist ein Konzessionsvertr...
3. Ist die wirtschaftliche ...
4. Unter welchen Voraussetz...
5. Inwiefern darf ein kommu...
6. Hat eine Verfassungsklag...
7. Sind Maßnahmen der Recht...
8. Anwendbarkeit der Regeln...
9. Welche genaue Rechtsform...
10. Darf die Gemeinde Strome...
11. Welche Regeln gelten für...
12. Besonderheiten im Wettbe...
13. Erfolgsaussichten der Kl...
Kommunalrecht und Energiewirtschaft - Rechtsfragen
ein Überblick
§ 46 EnWG
Im Hinblick auf das Zusammenspiel des Kommunalrechts, insbesondere des Kommunalwirtschaftsrechts mit dem Energierecht und der Energiewirtschaft sind insbesondere folgende Fragestellungen denkbar (am Beispiel des Kommunalrechts in Thüringen, vgl. insb. die Vorschriften der ThürKO):
A. Rechtsfragen aus der ThürKO
1. Wann darf sich die Kommune wirtschaftlich (insb. im Bereich der Energiewirtschaft) betätigen?
Unter welchen Voraussetzungen ist die Übernahme derartiger Tätigkeit zulässig?
Unter welchen Voraussetzungen ist die Übernahme derartiger Tätigkeit zulässig?
5. Hat ein Rechtsmittel eines Wettbewerbers gegen wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde Aussicht auf Erfolg?
(Drittschützende Wirkung? - § 71 II Nr. 4 ThürKO)
(Drittschützende Wirkung? - § 71 II Nr. 4 ThürKO)
6. Missbraucht das gemeindliche Unternehmen seine Monopolstellung?
(insbesondere bei Anschluss- und Benutzungszwang)
(insbesondere bei Anschluss- und Benutzungszwang)
1. Ist die Erteilung von Aufträgen durch kommunales (EV)Unternehmen ordnungsgemäß erfolgt?
(Vergaberecht!)
(Vergaberecht!)
Alte Sammlung zum Abgleich - Im Einzelnen sind folgende Fragestellungen denkbar:
3. Ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde zulässig?
Die häufig anzutreffende Rechtsfrage ist in der Praxis die nach der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinde, die eine wirtschaftliche Betätigung zum Gegenstand haben - zum Beispiel durch Gründung eines Unternehmens.
Die häufig anzutreffende Rechtsfrage ist in der Praxis die nach der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinde, die eine wirtschaftliche Betätigung zum Gegenstand haben - zum Beispiel durch Gründung eines Unternehmens.
6. Hat eine Verfassungsklage der Gemeinde (wegen Verletzung des Art. 28 Abs. 2 GG) Aussicht auf Erfolg?
- Rechtsaufsichtsbehörde kann die Betätigung / Gründung eines Unternehmens usw. untersagen; in diesem Fall stellt sich die Frage, ob eine solche Untersagung insbesondere materiellrechtlich zulässig ist;
- die Gemeinde kann gegen die Untersagung mit einem Rechtsmittel vorgehen; in diesem Fall lautet die Frage, ob die Gemeinde mit dem Rechtsmittel erfolg haben wird (Zulässigkeit und Begründetheit der entsprechenden Klage);
Vgl. dazu auch § 120 ThürKO.
8. Anwendbarkeit der Regeln für wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
Eine mitunter auch eigenständig bedeutsame Frage ist, inwiefern Regelungen über die Kommunalwirtschaft anzuwenden sind und inwiefern die (hiervon abzugrenzenden) Fragen des hoheitlichen Handelns der Gemeinde betroffen sind.
Eine mitunter auch eigenständig bedeutsame Frage ist, inwiefern Regelungen über die Kommunalwirtschaft anzuwenden sind und inwiefern die (hiervon abzugrenzenden) Fragen des hoheitlichen Handelns der Gemeinde betroffen sind.
9. Welche genaue Rechtsform darf die Kommune für ein Unternehmen wählen?
§§ 71 Abs. 1 ThürKO i. V. m. § 73 Abs. 1 Nr. 5 ThürKO
§§ 71 Abs. 1 ThürKO i. V. m. § 73 Abs. 1 Nr. 5 ThürKO
10. Darf die Gemeinde Stromerzeugungsanlagen (insb. auch EEG-Anlagen) so planen, wie sie möchte?
Hiervon abzugrenzen sind Fragen im Hinblick auf die Planung von Energienetzen - vgl. dazu Artikel zu Planungsrecht in der Energiewirtschaft.
Hiervon abzugrenzen sind Fragen im Hinblick auf die Planung von Energienetzen - vgl. dazu Artikel zu Planungsrecht in der Energiewirtschaft.
11. Welche Regeln gelten für Verträge der Kommune im Zusammenhang mit Projekten in der Energiewirtschaft?
Kann die Gemeinde Aufträge frei vergeben? Was haben kommunale Energieversorgungsunternehmen zu beachten (Vergaberecht)? Was ist bei Konzessionsverträgen zu beachten - ist das auch öffentliche Auftragsvergabe?
Kann die Gemeinde Aufträge frei vergeben? Was haben kommunale Energieversorgungsunternehmen zu beachten (Vergaberecht)? Was ist bei Konzessionsverträgen zu beachten - ist das auch öffentliche Auftragsvergabe?
12. Besonderheiten im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Ist z. B. ein kommunales Unternehmen marktbeherrschend?
Ist z. B. ein kommunales Unternehmen marktbeherrschend?
13. Erfolgsaussichten der Klage eines Wettbewerbers gegen eine Kommune
Wegen drittschützender Wirkung des § 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO ist eine solche Klage zulässig. Für die Entscheidung hierüber sind Verwaltungsgerichte zuständig. Eine entsprechende Leistungsklage vor Verwaltungsgerichten ist dann zulässig, sofern Dritter in eigenen Rechten betroffen ist.
Wegen drittschützender Wirkung des § 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO ist eine solche Klage zulässig. Für die Entscheidung hierüber sind Verwaltungsgerichte zuständig. Eine entsprechende Leistungsklage vor Verwaltungsgerichten ist dann zulässig, sofern Dritter in eigenen Rechten betroffen ist.