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Verbundnetz
Entsprechend § 3 Nr. 35 EnWG ist ein Verbundnetz eine Anzahl von Übertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen, die durch eine oder mehrere Verbindungsleitungen miteinander verbunden sind, oder eine Anzahl von Gasversorgungsnetzen, die miteinander verbunden sind. Diese Begriffsbestimmung deckt sich vollständig mit der des Art. 2 Nr. 14 RL 2009/72/EG sowie mit Art. 2 Nr. 16 RL 2009/73/EG.
Demnach werden hiermit Netze mit unterschiedlichen Spannungsebenen oder Drucksufen über große Strecken vereint. Diese Vereinigung trägt dazu bei einer gleichbleibende Spannung und Frequenz oder Druck vielerorts dem Ziel der Versorgungssicherheit gerecht zu werden sowie Versorgungsausfälle zu vewrhindern bzw. solche zu verringern. .