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Übertragunsnetz, Betreiber von Übertragungsnetzen
Begriff des Übertragungsnetzes und des Betreibers von Übertragungsnetzen im Energierecht
Definition der Netzfunktion der Übertragung wurde in § 3 Nr. 32 EnWG festgehalten. Die des Betreibers von Übertragungsnetzen hingegen in § 3 Nr. 10 EnWG. Die Übertragungsnetze sind demnach Netze zur weiträumigen Übertragung von Elektrizität über Höchst- und Hochspannungsnetze.
Kategorie: Lexikon des Energierechts