ich war hier: Baumelement1078 » EnRSynopseEEG42

Version [47526]

Dies ist eine alte Version von EnRSynopseEEG42 erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-11-29 11:40:36.

 

§ 42 EEG 2014 - Klärgas§ 25 EEG 2009 - Klärgas
Für Strom aus Klärgas beträgt der anzulegende Wert

1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 6,69 Cent pro Kilowattstunde und
2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 5,83 Cent pro Kilowattstunde.
Für Strom aus Klärgas beträgt die Vergütung

1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 6,79 Cent pro Kilowattstunde und
2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 5,89 Cent pro Kilowattstunde.

Zurück zu § 41 Weiter zu § 43
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki