Version [47525]
Dies ist eine alte Version von EnRSynopseEEG41 erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-11-29 11:40:18.
§ 41 EEG 2014 - Deponiegas | § 24 EEG 2009 - Deponiegas |
---|---|
Für Strom aus Deponiegas beträgt der anzulegende Wert 1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 8,42 Cent pro Kilowattstunde und 2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 5,83 Cent pro Kilowattstunde. | Für Strom aus Deponiegas beträgt die Vergütung 1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 8,60 Cent pro Kilowattstunde und 2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 5,89 Cent pro Kilowattstunde. |
Zurück zu § 40 | Weiter zu § 42 |