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Revision history for EnRSynopseEEG36


Revision [71802]

Last edited on 2016-09-20 09:02:31 by AnnegretMordhorst
Additions:
**(2)** Für Anlagen, bei denen nach § 29 des Messstellenbetriebsgesetzes intelligente Messsystem einzubauen sind, muss die Abrufung der Ist-Einspeisung und die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung nach Absatz 1 über das Messsystem erfolgen. Ist kein intelligentes Messsystem vorhanden, so sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Standards und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Übertragungstechniken und Übertragungswege zulässig, die dem Stand der Technik bei Inbetriebnahme der Anlage entsprechen.
Deletions:
**(2)** Für Anlagen, bei denen nach § 29 des Messstellenbetriebsgesetzes intelligente Messsystem einzubauen sind, muss die Abrufung der Ist-Einspeisung und die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung nach Absatz 1 über das Messsystem erfolgen. Solange der Einbau eines Messsystems nicht technisch möglich im Sinne des § 21c Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ist, sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Standards und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Übertragungstechniken und Übertragungswege zulässig, die dem Stand der Technik bei Inbetriebnahme der Anlage entsprechen; § 21g des Energiewirtschaftsgesetzes ist zu beachten. Satz 2 ist entsprechend anzuwenden für Anlagen, bei denen aus sonstigen Gründen keine Pflicht zum Einbau eines Messsystems nach § 21c des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.


Revision [71801]

Edited on 2016-09-20 08:57:13 by AnnegretMordhorst
Additions:
**(2)** Für Anlagen, bei denen nach § 29 des Messstellenbetriebsgesetzes intelligente Messsystem einzubauen sind, muss die Abrufung der Ist-Einspeisung und die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung nach Absatz 1 über das Messsystem erfolgen. Solange der Einbau eines Messsystems nicht technisch möglich im Sinne des § 21c Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ist, sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Standards und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Übertragungstechniken und Übertragungswege zulässig, die dem Stand der Technik bei Inbetriebnahme der Anlage entsprechen; § 21g des Energiewirtschaftsgesetzes ist zu beachten. Satz 2 ist entsprechend anzuwenden für Anlagen, bei denen aus sonstigen Gründen keine Pflicht zum Einbau eines Messsystems nach § 21c des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
Deletions:
**(2)** Für Anlagen, bei denen nach § 21c des Energiewirtschaftsgesetzes Messsysteme im Sinne des § 21d des Energiewirtschaftsgesetzes einzubauen sind, die die Anforderungen nach § 21e des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen, muss die Abrufung der Ist-Einspeisung und die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung nach Absatz 1 über das Messsystem erfolgen; § 21g des Energiewirtschaftsgesetzes ist zu beachten. Solange der Einbau eines Messsystems nicht technisch möglich im Sinne des § 21c Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ist, sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Standards und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Übertragungstechniken und Übertragungswege zulässig, die dem Stand der Technik bei Inbetriebnahme der Anlage entsprechen; § 21g des Energiewirtschaftsgesetzes ist zu beachten. Satz 2 ist entsprechend anzuwenden für Anlagen, bei denen aus sonstigen Gründen keine Pflicht zum Einbau eines Messsystems nach § 21c des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.


Revision [50616]

Edited on 2015-03-21 16:57:07 by AnnegretMordhorst
Additions:
==== § 36 EEG 2014 - Synopse ====


Revision [48700]

Edited on 2014-12-19 22:06:44 by AnnegretMordhorst
Additions:
|!|{border:2px solid white; width: 100%}||
Deletions:
|!|{border:2px solid white; background-color: solid white; width: 100%}| |


Revision [47482]

Edited on 2014-11-28 21:52:33 by AnnegretMordhorst
Additions:
|=|{{du przepis="§ 36 EEG"}} 2014 - Fernsteuerbarkeit|=|{width:40%} //keine Entsprechung//||
Deletions:
|=|{{du przepis="§ 36 EEG"}} 2014 - Fernsteuerbarkeit|=|//keine Entsprechung//||


Revision [47413]

Edited on 2014-11-28 17:31:49 by AnnegretMordhorst
Additions:
**(3)** Die Nutzung der technischen Einrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie die Befugnis, die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 dem Direktvermarktungsunternehmer oder der anderen Person eingeräumt wird, dürfen das Recht des Netzbetreibers zum Einspeisemanagement nach § 14 nicht beschränken. ||{width: 20%} //keine Entsprechung im EEG 2009
Deletions:
**(3)** Die Nutzung der technischen Einrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie die Befugnis, die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 dem Direktvermarktungsunternehmer oder der anderen Person eingeräumt wird, dürfen das Recht des Netzbetreibers zum Einspeisemanagement nach § 14 nicht beschränken. || //keine Entsprechung im EEG 2009


Revision [47331]

Edited on 2014-11-26 21:12:48 by AnnegretMordhorst
Additions:
|!|{border:2px solid white; background-color: solid white; width: 100%}| |
||{text-align: LEFT}[[EnRSynopseEEG35 Zurück zu § 35]] ||{text-align: RIGHT}[[EnRSynopseEEG37 Weiter zu § 37]]| |
Deletions:
[[EnRSynopseEEG37 Weiter zu § 37]]
[[EnRSynopseEEG35 Zurück zu § 35]]


Revision [47029]

Edited on 2014-11-18 14:10:09 by AnnegretMordhorst
Additions:
**(3)** Die Nutzung der technischen Einrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie die Befugnis, die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 dem Direktvermarktungsunternehmer oder der anderen Person eingeräumt wird, dürfen das Recht des Netzbetreibers zum Einspeisemanagement nach § 14 nicht beschränken. || //keine Entsprechung im EEG 2009
**aber:** entspricht **§ 3 MaPrV**// ||
Deletions:
**(3)** Die Nutzung der technischen Einrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie die Befugnis, die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 dem Direktvermarktungsunternehmer oder der anderen Person eingeräumt wird, dürfen das Recht des Netzbetreibers zum Einspeisemanagement nach § 14 nicht beschränken. || ||


Revision [46693]

Edited on 2014-11-10 21:19:08 by AnnegretMordhorst
Additions:
[[EnRSynopseEEG37 Weiter zu § 37]]
[[EnRSynopseEEG35 Zurück zu § 35]]


Revision [46242]

The oldest known version of this page was created on 2014-11-01 18:24:40 by AnnegretMordhorst
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