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Sonderkunden
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Nach § 1 Abs. 4 KAV sind Sonderkunden diejenigen Kunden, welche keine Tarifkunden (§ 1 Abs. 3 KAV) sind. Demnach bedeutet diues, dass diese nicht im Ramen der Grundversorgung bzw. innerhalb der ersatzversorgung mit Energie beliefert wrden. Auch verfügen diese nicht über keinen bestehenden Liefervertrag gem. § 115 Abs. 2 EnWG bzw. nach § 116 EnWG.
CategoryEnergierechtLexikon