ich war hier: EnRRegulierungsbehoerde

Version [44249]

Dies ist eine alte Version von EnRRegulierungsbehoerde erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-09-02 10:14:18.

 

Regulierungsbehörde


in Bearbeituntg

A. Allgemeines

Die Reulierungsbhörde bildet das Aufsichtsorgan über die Energiewirtschaft.Rechtliche Grundlage für die Abwicklung ist in den § 54 EnWG bis § 108 EnWG enthalten. Hierbei teilen sich ihre Aufgaben auf unterschiedliche Behörden auf.

B. Wahrnehmung der Aufgaben

Die Wahrnehmung der Aufgaben der Regulierungsbehörde erfolgt gem. § 54 Abs. 1 EnWG erfolgt zum einem durch die BNetzA und zum anderen die Landesregulierungsbehörden. Rechtliche Grundlage für die Zuständigkeitsaufteilung zwischen diesen bildet § 54 EnWG. Aus dieser Norm ergibt sich eine eindeutige Zuständigkeitsvorgbe.



1. Abgrenzung der Zuständigkeit von BNetzA und Landesregulierungsbehörde

2. Verbleibende Verantwortlichkeit der Kartellbehörden im Energiebereich



CategoryEnergierechtLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki