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Revision [44500]

Last edited on 2014-09-09 18:01:57 by AnnegretMordhorst
Additions:
An diesem sind sämtliche Letztverbraucher angeschlossen, welche nicht mehr als 100.000 kW bzw. max. 30 kW aus dem Netz entnehmen, um ihre Gebrauchsgegenstände mit Strom zu versorgen. Um hierbei Spannungsdefizite gering zu halten bzw. zu vermeiden erstrecken sich diese Netze über max. einige 100 Meter bzw. bis zu eingien Kilometern. Aus diesem Grund sind diese mit den anderen Spannungsebenen über sog. Umspannwerke verknüpft. Hierüber findet der notwendige Energiebezug statt. Diese werden in aller Regel mit einer Netzspannung von 230 V/ 400 V betrieben.
Deletions:
An diesem sind sämtliche Letztverbraucher angeschlossen, welche nicht mehr als 100.000 kW bzw. max. 30 kW aus dem Netz entnehmen, um ihre Gebrauchsgegenstände mit Strom zu versorgen. Um hierbei Spannungsdefizite gering zu halten bzw. zu vermeiden erstrecken sich diese Netze über max. einige 100 Metrer bzw. bis zu eingien Kilometern. Aus diesem Grund sind diese mit den anderen Spannungsebenen über sog. Umspannwerke verknüpft. Hierüber findet der notwendige Energiebezug statt. Diese werden in aller Regel mit einer Netzspannung von 230 V/ 400 V betrieben.


Revision [44491]

Edited on 2014-09-09 17:43:06 by AnnegretMordhorst
Additions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen [[EnergieRLieferV Liefervertrag]] erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der [[EnergieRGrundversorgung Grundversorgung]] nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine genauen Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise, sondern umschreibt die Pflichten des Versorgers. Die genaue Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem [[EnrHaushaltskunde Haushaltskunden]] erfolgt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.
Deletions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der [[EnergieRGrundversorgung Grundversorgung]] nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine genauen Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise, sondern umschreibt die Pflichten des Versorgers. Die genaue Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem [[EnrHaushaltskunde Haushaltskunden]] erfolgt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.


Revision [44490]

Edited on 2014-09-09 17:39:21 by AnnegretMordhorst

No Differences

Revision [44489]

Edited on 2014-09-09 17:39:11 by AnnegretMordhorst
Additions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der [[EnergieRGrundversorgung Grundversorgung]] nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine genauen Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise, sondern umschreibt die Pflichten des Versorgers. Die genaue Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem [[EnrHaushaltskunde Haushaltskunden]] erfolgt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.
Deletions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der Grundversorgung nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine genauen Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise, sondern umschreibt die Pflichten des Versorgers. Die genaue Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem [[EnrHaushaltskunde Haushaltskunden]] erfolgt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.


Revision [44487]

Edited on 2014-09-09 17:35:12 by AnnegretMordhorst
Additions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der Grundversorgung nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine genauen Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise, sondern umschreibt die Pflichten des Versorgers. Die genaue Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem [[EnrHaushaltskunde Haushaltskunden]] erfolgt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.
Deletions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der Grundversorgung nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine genauen Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise, sondern umschreibt die Pflichten des Versorgers. Die genaue Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem [[EnrHaushaltskunde Haushaltskunden]] erfogt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.


Revision [44486]

Edited on 2014-09-09 17:34:48 by AnnegretMordhorst
Additions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der Grundversorgung nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine genauen Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise, sondern umschreibt die Pflichten des Versorgers. Die genaue Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem [[EnrHaushaltskunde Haushaltskunden]] erfogt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.
Deletions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der Grundversorgung nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise. Die genaue Ausgestaltung dieser erfogt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.


Revision [44485]

Edited on 2014-09-09 17:29:14 by AnnegretMordhorst
Additions:
Soweit die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der Grundversorgung nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise. Die genaue Ausgestaltung dieser erfogt auf Grundlage der gem. {{du przepis="§ 39 EnWG"}} erlassenen StromGVV.


Revision [42295]

Edited on 2014-07-13 09:37:33 by AnnegretMordhorst
Additions:
Für den Transport des Stroms, ist das Vorhandensein eines passenden Netzes notwendig. Beim Niederspannungsnetz handelt es sich um die unterste Netzstufe im Strombereich.
An diesem sind sämtliche Letztverbraucher angeschlossen, welche nicht mehr als 100.000 kW bzw. max. 30 kW aus dem Netz entnehmen, um ihre Gebrauchsgegenstände mit Strom zu versorgen. Um hierbei Spannungsdefizite gering zu halten bzw. zu vermeiden erstrecken sich diese Netze über max. einige 100 Metrer bzw. bis zu eingien Kilometern. Aus diesem Grund sind diese mit den anderen Spannungsebenen über sog. Umspannwerke verknüpft. Hierüber findet der notwendige Energiebezug statt. Diese werden in aller Regel mit einer Netzspannung von 230 V/ 400 V betrieben.
Quelle: [[KoenigEnergieR König/Kühling/Rasbach, Energierecht, Kap. 1, Rn. 31.]]; [[http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsnetz Beitrag bei Wikipedia zum Niederspannuungsnetz]]
Deletions:
Damit Strom von der Erzeugungsanlage weg transportiert werden kann, ist das Vorhandensein des Niederspannungsnetzes notwendig. Bei diesem handelt es sich um die unterste Spannungsebene im Strombereich. An diesem sind sämtliche Letztverbraucher angeschlossen, welche nicht mehr als 100.000 kW bzw. max. 30 kW aus dem Netz entnehmen, um ihre Gebrauchsgegenstände mit Strom zu versorgen. Um hierbei Spannungsdefizite gering zu halten bzw. zu vermeiden erstrecken sich diese Netze über max. einige 100 Metrer bzw. bis zu eingien Kilometern. Aus diesem Grund sind diese mit den anderen Spannungsebenen über sog. Umspannwerke verknüpft. Hierüber findet der notwendige Energiebezug statt. Diese werden in aller Regel mit einer Netzspannung von 230 V/ 400 V betrieben.
Quelle: [[[[KoenigEnergieR König/Kühling/Rasbach, Energierecht, Kap. 1, Rn. 31.]]; [[http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsnetz Beitrag bei Wikipedia zum Niederspannuungsnetz]]


Revision [42294]

Edited on 2014-07-12 15:26:15 by AnnegretMordhorst
Additions:
Damit Strom von der Erzeugungsanlage weg transportiert werden kann, ist das Vorhandensein des Niederspannungsnetzes notwendig. Bei diesem handelt es sich um die unterste Spannungsebene im Strombereich. An diesem sind sämtliche Letztverbraucher angeschlossen, welche nicht mehr als 100.000 kW bzw. max. 30 kW aus dem Netz entnehmen, um ihre Gebrauchsgegenstände mit Strom zu versorgen. Um hierbei Spannungsdefizite gering zu halten bzw. zu vermeiden erstrecken sich diese Netze über max. einige 100 Metrer bzw. bis zu eingien Kilometern. Aus diesem Grund sind diese mit den anderen Spannungsebenen über sog. Umspannwerke verknüpft. Hierüber findet der notwendige Energiebezug statt. Diese werden in aller Regel mit einer Netzspannung von 230 V/ 400 V betrieben.
Im Vergleich zu den weiter oben liegenden Netzen unterscheiden sich die Niederspannungsnetze dahingehend, dass diese nicht als Drei-, sondern als Vierleitersysteme aufgebaut sind, damit der Anschluss einphasiger Verbraucher durchführbar ist.
Quelle: [[[[KoenigEnergieR König/Kühling/Rasbach, Energierecht, Kap. 1, Rn. 31.]]; [[http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsnetz Beitrag bei Wikipedia zum Niederspannuungsnetz]]


Revision [40473]

Edited on 2014-06-14 16:35:12 by AnnegretMordhorst
Additions:
CategoryEnergierechtLexikon
Deletions:
CategoryEnergierecht


Revision [40040]

Edited on 2014-05-27 18:53:34 by HornStephanie
Additions:
=====Niederspannungsnetz=====
Deletions:
Niederspannungsnetz


Revision [39948]

The oldest known version of this page was created on 2014-05-27 18:20:40 by HornStephanie
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