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Messstellenbetrieb und Messdienst


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A. Begriffliche Erläuterung

Gem. § 3 Nr. 26b EnWG zählt nicht nur der Einbau- und der Betrieb, sondern auch die Wartung der Messeinrichtungen zum Messtellenbetrieb. Demnach zählt die Messung an sich nicht zu den Aufgaben des Messtellenbetreibers. Dies führt dazu,k dass die Messung auch durch ein drittes Unternehmen durchgeführt werden kann. Doch ist es möglich, dass der Messstellenbetrieb und die Messung durch ein Unernehmen vollzogn werden. Dies kann der Netzbetreiber oder das Energieversorgungsunternehmen bzw. ein bestimmtes Mess- oder Beratungsunternehmen sein.

B. Kompetenzverteilung zur Erfüllung der Aufgabe



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