ich war hier: EnRLieferantenrahmenvertrag

Lieferantenrahmenvertrag


Dieser ist ein Vertrag zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, als Sonderform des Netznutzungsvertrages, wobei sich der Vertrag nicht zwingend auf bestimmte Entnahmestellen bezieht. Der Anspruch einen solchen Vertrag zu schließen ergibt sich aus § 25 Abs. 1 StromNZV. Der Mindestinhalt des Lieferantenrahmenvertrages ist in § 25 Abs. 2 StromNZV geregelt. (vgl. § 25 StromNZV)




CategoryEnergierechtLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki