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Installierte Leisttung
Gem. § 3 Nr. 6 EEG ist die installierte Leistung einer Anlage, diejenige Leistung welche die elektrische Werkleistung die die Anlage bei bestimmungsgemäßen Betreieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kürzfristiger, geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann, bezeichnet.
CategoryEnergierechtLexikon