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Gebotswert


Nach § 2 Nr. 6 FFAV wird unter dem Gebotswert der anzulegende Wert, den der Bieter in seinem Gebot angegeben hat, verstanden. Dieser anzulegende Wert bildet die Basis für die Ermittlung der Förderhöhe nach §§ 19 ff. EEG.


CategoryEnergierechtLexikon
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