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Ausspeisevertrag
in Arbeit
A. Begriff
Beim Ausspeisevertrag handelt es sich gem. § 20 Abs. 1b S. 3 EnWG um einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, aus dessen Netz die Entnahme von Gas erfolgen soll, über die zu entnehmende Menge an Gas.
B. Vertragschließende und Hauptpflichten
Zustande kommt dieser Vertrag zwsichen dem Transportkunden und dem Netzbetreiber aus dessen Netz das Gas herausgenommen wird. Dieser wird auch als Ausspeisenetzbetreiber bezeichnet. Regelmäßig handelt es sich bei diesem um den Verteillernetzbetreiber.