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Auspeisekapazität
in Arbeit
Als Ausspeisekapazität wird gem. § 3 Nr. 1a EnWG im Gasbereich das maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter, das an einem Ausspeisepunkt aus einem Netz oder Teilnetz insgesamt ausgespeist und gebucht werden kann, bezeichnet.
CategoryEnergierechtLexikon