ich war hier: EnRAnlageEEG » EnRAusgleichsenergie

Version [51250]

Dies ist eine alte Version von EnRAusgleichsenergie erstellt von AnnegretMordhorst am 2015-04-10 10:40:51.

 

mmenge abweicht.

Ausgleichsenergie


in Arbeit

Mit Ausgleichsenergie wird gem. § 2 Nr. 2 GasNZV die die für den Ausgleich von Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisungen von Transportkunden in einem festgelegten Zeitintervall benötigte Energie bezeichnet. Auch bezeichnet diese die Umlage für die Abrufkosten an Regelenergie.

Dies bedeutet, dass die Ausgleichsenergie immer dem Anlagenbetreiber vom Übertragungsnetzbetreiber in Rechnung gestellt wird, welcher weniger Strom liefert, als dieser am Vortag beim Übrtragungsnetzbetreiber im abgebenen Fahrplan angeben hatte. Bei diesen Fahrplänen ist jeder Stromerzeuger und gewerbliche Stromverbraucher verpflichtet, die von ihm ins Netz eingespeste




Zum besseren Verständnis ein kurzes Beispiel.:

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki