Schuldrechtliche Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten sind die Voraussetzungen dafür, dass eine Bank ein Darlehen vergibt.
Sie teilen sich in zwei Klassen auf:
- Sach-/Realsicherheiten
Welche von ihnen genutzt wird hängt vom jeweiligen Kreditinstitut, der Art des Darlehens oder von der Bonität des Kreditnehmers ab.
1. Personalsicherheiten
Ein Dritter haftet für die Kreditsumme. Der Gläubiger darf bei Zahlungsrückständen direkt an ihn herantreten.
- Bürgschaft
- Kreditauftrag
- Garantie
- Schuldbeitritt
- Patronatserklärung
- Negativklausel
- Positivklausel
- Gesamtschuldverhältnis
2. Sach-/Realsicherheiten
Der Kreditnehmer übergibt die Rechte an Dingen an den Kreditgeber.
- Pfandrecht
- Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)
- Sicherungsübereignung
- Sicherungsabtretung
Weiterführende Literatur
- Hemmer, Karl-Edmund: Kreditsicherungsrecht: [das Prüfungswissen für Studium und Examen]
- Kokemoor, Axel; Wörlen, Rainer; Lohrer, Stefan: Sachenrecht mit Kreditsicherungsrecht
- Westerhoff, Ralph: Kreditsicherungsrech
- Lwowski, Merkel: Kreditsicherheiten
- Weber, Hansjörg: Kreditsicherungsrecht