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Schuldrechtliche Kreditsicherheiten


Kreditsicherheiten sind die Voraussetzungen dafür, dass eine Bank ein Darlehen vergibt.
Sie teilen sich in zwei Klassen auf:
  • Sach-/Realsicherheiten

Welche von ihnen genutzt wird hängt vom jeweiligen Kreditinstitut, der Art des Darlehens oder von der Bonität des Kreditnehmers ab.


1. Personalsicherheiten


Ein Dritter haftet für die Kreditsumme. Der Gläubiger darf bei Zahlungsrückständen direkt an ihn herantreten.

  • Bürgschaft
  • Kreditauftrag
  • Garantie
  • Schuldbeitritt
  • Patronatserklärung
  • Negativklausel
  • Positivklausel
  • Gesamtschuldverhältnis

2. Sach-/Realsicherheiten


Der Kreditnehmer übergibt die Rechte an Dingen an den Kreditgeber.

  • Pfandrecht
  • Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)
  • Sicherungsübereignung
  • Sicherungsabtretung



Weiterführende Literatur


  • Hemmer, Karl-Edmund: Kreditsicherungsrecht: [das Prüfungswissen für Studium und Examen]
  • Kokemoor, Axel; Wörlen, Rainer; Lohrer, Stefan: Sachenrecht mit Kreditsicherungsrecht
  • Westerhoff, Ralph: Kreditsicherungsrech
  • Lwowski, Merkel: Kreditsicherheiten
  • Weber, Hansjörg: Kreditsicherungsrecht
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