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EWIV: Vor- und Nachteile

Analyse vor dem Hintergrund eines grenzüberschreitenden ÖPNV-Projekts

Die Untersuchungskriterien wurden näher in der Datei RechtsformZusammenarbeitUntersuchung dargestellt.

A. Allgemeine Merkmale
Eine EWIV kann in einem beliebigen Staat der EU ihren Sitz haben, Art. 12 VO 2137/85/EWG. Dabei entscheidet dieser Sitz über das zuständige Register für die Eintragung sowie die Frage, welche nationalen Ausführungsvorschriften anwendbar sind.

B. Vorteile der EWIV

1. Gegenstand des Projektes
Im Hinblick auf die Planung, den Bau und Betrieb einer grenzüberschreitenden Straßenbahnlinie kann eine EWIV nicht allein auftreten. Die Form der EWIV dient vor allem der Erleichterung der Kooperation zur Erreichung gemeinsamer Ziele (s. allgemeine Informationen zur EWIV). Sie soll ihren Mitgliedern dabei helfen, ihre (z. B. kommerziellen aber nicht nur) Ziele zu erreichen. Die EWIV darf daher keine (eigene) Gewinnerzielungsabsicht haben, keine Anteile an Gesellschaften halten und kein Unternehmen bzw. Geschäft der Mitglieder übernehmen.
Daraus folgt, dass die EWIV nur dann im Rahmen dieses Projektes in Betracht kommt, wenn beide Partnern selbständig handeln und nur eine Koordinationsplattform benötigen, die dem Informationsaustausch dient. Das ist dann von Vorteil, wenn das Projekt zwar gemeinsam ausgeführt wird, aber jeder Partner eigenverantwortlich seinen Teil wahrnehmen soll (z. B. dadurch, dass dafür auf beiden Seiten der Grenze eine separate Organisationsform geschaffen wird).
Wenn es sich um Betrieb der Linie handelt, kann die Rechtsform der EWIV als Koordinationszentrum für Fahrplan und Tarifgestaltung genutzt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass in jeder Partnerstadt ein Sondersubjekt für den Betrieb der Linie errichtet werden soll (in Form einer kommunalen Gesellschaft mbH oder Eigenbetriebes).

2. Struktur der EWIV
In dieser Hinsicht sind folgende Vorteile der EWIV ersichtlich:
    • sie ist Trägerin von Rechten und Pflichten,
    • der Gründungsaufwand ist relativ gering und das Verfahren unproblematisch,
    • die EWIV erfordert geringen finanziellen Aufwand,
    • die Rechtsform ist auf den Beitritt privater Subjekte offen,
    • die Auflösung ist in der EWIV-VO geregelt.

3. Sonstige Rechtsgebiete
Die EWIV stellt eine zulässige Rechtsform der kommunalen Betätigung dar.

C. Nachteile der EWIV
Ein großer Nachteil ist die mangelnde Rechtspersönlichkeit der EWIV und die unbeschränkte Haftung der Mitglieder für alle Verbindlichkeiten der EWIV.
Die Stimmen werden gleich verteilt, so dass - trotz unterschiedlicher Größe des Auftrags jenseits der Oder - leicht zu einem Klinsch kommen, wenn die Vorstellungen beider Partner auseinander fallen.
Die EWIV kann weder bezuschusst werden noch die Mittel selbst gewinnen. Sie hängt daher auch in wirtschaftlicher Hinsicht stark von den Mitgliedern ab.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die EWIV keine Angestellten anstellen kann. Eventuelle Arbeitsverträge werden mit Geschäftsführung durch die Mitglieder der EWIV geschlossen.
Die EWIV ist sehr von ihrem Mitgliedern abhängig (Weisungsrecht der Mitglieder gegenüber der Geschäftsführung) und damit unterliegt sie auch starken politischen Einflüssen. Damit kann sie auch mißbraucht werden, um die von einer Partei nicht gewollten Prozesse zu stoppen.

D. Offene Fragen
Akquise von Fördermitteln für die Mitglieder?
Sitz?
Unterliegt sie dem Vergaberecht?


CategoryGrenzOePNV
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