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Rechtsschutz vor den europäischen Gerichten

einführende Informationen


A. Aufgaben und Stellung des Gerichtshof

Der EuGH ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Diesem kommen verschiedene Aufgaben zu.
Anfangs besteht die Aufgabe des EuGH darin, die Wahrung des Unionsrecht bei der Auslegung und Anwendung zu sichern. Hinzukommt, dass dieser, unter Berücksichtigung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, das Handeln der Organe und der Mitgliedsstaaten kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt allerdings nur in Verbindung mit der Frage, ob das Vorgehen mit EU-Recht vereinbar ist. Eine weitere Aufgabe besteht darin, dass aufgrund die strukturellen Mängel der demokratischen Legitimation und Kontrolle auf der Uinonsrechtsebene kommt der Rechtskontrolle druch den EuGH eine enorme Bedeutung zu. Schließlich zählt zu den Aufgaben des EuGH, dass dieser zur richterlichen Rechtsfortbildung befugt ist. Diese werden durch die folgende Grafik zusammengefasst:

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/EURechtRechtsschutz/AufgabendesEuGH.png)

Allerdings sind auch der richterlichen Rechtsfortbildung durch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung Grenzen gesetzt.
Im folgenden soll nun näherer auf die Aufgabe, die Wahrung des Rechts, eingeangen werden. Zu Beginn stellt sich die Frage, was unter dem Begriff des Rechts erfasst wird. Hierzu folgende Übersicht:

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/EURechtRechtsschutz/BegriffdesRechts.png)













B. Zuständigkeitsverteilung zwischen EuGH und EuG

C. Verfahrensablauf vor dem EuGH un dem Gericht



























vgl. dazu: Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht S. 206 - 210


CategoryEuroparecht

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