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Dienstleistungsfreiheit


A. Einführung


B. Schutzbereich


C. Eingriff


D. Rechtfertigung
Die Rechtfertigung von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit ist nach ähnlichen Regeln möglich, wie dies bei anderen Grundfreiheiten der Fall ist: in Betracht kommen sowohl die ausdrücklich im AEUV vorgesehenen Rechtfertigungstatbestände (über die Verweisung in Art. 62 AEUV gilt hier Art. 52 Abs. 1 AEUV).

Zum anderen ist eine Rechtfertigung durch zwingende Gründe des Gemeinwohls möglich (Cassis-Formel).

Darüber hinaus kommt auch eine Rechtfertigung durch EU-Grundrechte in Betracht.
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