Revision history for Dienstleistungsfreiheit
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Die als Auffangtatbestand konzipierte Dienstleistungsfreiheit hat sich zu einer, für viele Wirtschaftsbereiche, enorm wichtigen Grundfreiheit entwickelt. Dabei ist der Prüfungsaufbau grundsätzlich mit dem Aufbau der übrigen Grundfreiheiten vergleichbar. Auf einige Besonderheiten soll nachstehend eingegangen werden.
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Die als Auffangtatbestand konzipierte Dienstleistungsfreiheit hat sich zu einem für viele Wirtschaftsbereiche enorm wichtigen Grundfreiheit entwickelt. Dabei ist der Prüfungsaufbau grundsätzlich mit dem Aufbau der übrigen Grundfreiheiten vergleichbar. Auf einige Besonderheiten soll nachstehend eingegangen werden.
Im Rahmen des Schutzbereichs ist eine Abgrenzung der Dienstleistungsfreiheit von den anderen, traditionell als spezieller bezeichneten Grundfreiheiten vorzunehmen.
Von der Arbeitnehmerfreizügigkeit unterscheidet sich die Dienstleistungsfreiheit dadurch, dass im Falle der Letzteren eine **selbständige** Leistung vorliegt. Vgl. dazu auch die [[Baumelement690 Beschreibung]] zum Prüfungsaufbau an dieser Stelle.
Die Niederlassungsfreiheit erfordert eine feste Verbindung mit einem anderen Mitgliedstaat. Die Dienstleistungsfreiheit ist also im Zweifel dann anzuwenden, wenn diese Verbindung (des Leistungserbringers genauso, wie des Leistungsempfängers) nicht besteht und der betroffene Aufenthalt im anderen Mitgliedstaat nur vorübergehend ist.
Die Dienstleistungsfreiheit schützt sowohl vor diskriminierenden wie vor unterschiedslosen - aber beschränkenden - Maßnahmen.
Im Rahmen des Schutzbereichs ist eine Abgrenzung der Dienstleistungsfreiheit von den anderen, traditionell als spezieller bezeichneten Grundfreiheiten vorzunehmen.
Von der Arbeitnehmerfreizügigkeit unterscheidet sich die Dienstleistungsfreiheit dadurch, dass im Falle der Letzteren eine **selbständige** Leistung vorliegt. Vgl. dazu auch die [[Baumelement690 Beschreibung]] zum Prüfungsaufbau an dieser Stelle.
Die Niederlassungsfreiheit erfordert eine feste Verbindung mit einem anderen Mitgliedstaat. Die Dienstleistungsfreiheit ist also im Zweifel dann anzuwenden, wenn diese Verbindung (des Leistungserbringers genauso, wie des Leistungsempfängers) nicht besteht und der betroffene Aufenthalt im anderen Mitgliedstaat nur vorübergehend ist.
Die Dienstleistungsfreiheit schützt sowohl vor diskriminierenden wie vor unterschiedslosen - aber beschränkenden - Maßnahmen.
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Zum anderen ist eine Rechtfertigung durch zwingende Gründe des Gemeinwohls möglich (//Cassis-Formel//). Als zwingende Gründe des Gemeinwohls hat der EuGH bisher eine Reihe von Umständen anerkannt. Eine Auswahl ist [[Baumelement642 hier]] zu finden.
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CategoryEuroparecht
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