Revision history for CoachingEnergieRSS2014
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CategoryTutorienFKWRSS14
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|=|09.07.2014 ||{{files download="Klausur_Energierecht_SS2013.pdf"text="Falltext zur Prüfung aus dem SS 2013"}} ||Klausurbesprechung aus dem SS 2013||
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|=|09.07.2014 ||{{files download="Klausur_Energierecht_SS2013.pdf" text="Falltext zur Prüfung aus dem SS 2013"}} ||Klausurbesprechung aus dem SS 2013||
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|=|09.07.2014 ||[[EnergieRKlausuren Falltext zur Prüfung aus dem SS 2013]]||Klausurbesprechung aus dem SS 2013||
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Für die Folgetermine gilt, dass der dort zu besprechende Fall vorab in Heimarbeit gelöst werden soll. Hierzu gehören neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. Die Lösungsvorschläge werden dann in diesem eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausformulierten Gutachten per e-mail zum Korrekturlesen, bis Ende der Woche (**Sonntag**) zu schicken.
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Für die Folgetermine gilt, dass der dort zu besprechende Fall vorab in Heimarbeit gelöst werden soll. Hierzu gehören neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. Die Lösungsvorschläge werden dann in diesem eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausformulierten Gutachten per e-mail zum Korrekturlesen zu schicken.
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|=|18.06.2014 ||[[EnergieRGrundversorgungBeispiel Fall Grundversorgung]], [[EnergieRLieferVBeispiel Fall Belieferung mit Energie]]||[[EnergieRLieferV Belieferung mit Energie]]||
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|=|18.06.2014 ||[[EnergieRGrundversorgungBeispiel Fall Grundversorgung]]||[[EnergieRLieferV Belieferung mit Energie]]||
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|=|04.06.2014 ||[[EnergieRUnbundlingBeispiel Fall Entflechtung]]||[[EnergieRUnbundling Entflechtung der Netzbetreiber]]||
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|=|11.06.2014 ||[[EnergieRNNEBeispiel Fall Netzentgeltregulierung]]||[[EnergieRNNE Regulierung der Netznutzungsentgelte]]||
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|=|04.06.2014 ||..........||[[EnergieRUnbundling Entflechtung der Netzbetreiber]]||
|=|11.06.2014 ||...........||[[EnergieRNNE Regulierung der Netznutzungsentgelte]]||
|=|11.06.2014 ||...........||[[EnergieRNNE Regulierung der Netznutzungsentgelte]]||
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|=|11.06.2014 ||...........||[[EnergieRUnbundling Entflechtung der Netzbetreiber]]||
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|=|28.05.2014 ||[[EnergieRNetzzugangBeispiel Fall Netzzugang]]||[[EnergieRNetzzugang Netzzugnang]]||
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|=|21.05.2014 ||[[EnergieRNetzanschlussBeispiel Fall Netzanschluss]]||[[EnergieRNetzanschluss Netzanschluss]]||
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|=|25.06.2014 ||..........||[[EnergieREEG Recht der erneuerbaren Energien]]||
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|=|14.05.2014||[[EnergieRGenehmigungAnzeigeBeispiel Fall Genehmigung und Anzeige]]||Einführung und Erwartungen an das Coaching, [[EnergieRGenehmigungAnzeige Genehmigung und Anzeige]]||
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Ziel des Coachings ist es, die erarbeiteten Stoffinhalte aus den Vorlesungen zum Energierecht fallbezogen anzuwenden (Techniken der Fallbearbeitung) und unterstützende Hilfestellungen bei Verständnisfragen zu den umfangreichen Vorlesungsinhalten zu geben. **Dieses Coaching kann insofern keine Eigenleistung der Studierenden ersetzen.** Vielmehr soll den Studierenden in einer kleinen Gruppe die Gelegenheit gegeben werden, den Vorlesungsstoff gemeinsam zu wiederholen und anzuwenden.||
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Sofern Sie am Coaching zum Energierecht teilnehmen möchten, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Eintragung ist ab der 2. Vorlesungswoche in [[https://studip.fh-schmalkalden.de/index.php?logout=true&_language= Stud.IP]] möglich. Um einen möglichst hohen Übungserfolg zu gewährleisten wird sich die Gruppe aus max. 15 Teilnehmer zusammensetzen.
||Mittwoch ||10:00 bis 13:15 Uhr||Raum H 0102||
||Mittwoch ||10:00 bis 13:15 Uhr||Raum H 0102||
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||Mittwoch ||10:00 bis 13:15 Uhr||Raum......||
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Sofern Sie am Coaching zum Energierecht teilnehmen möchten, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Eintragung ist ab der 2. Vorlesungswoche in Stud.IP möglich. Um einen möglichst hohen Übungserfolg zu gewährleisten wird sich die Gruppe aus max. 15 Teilnehmer zusammensetzen.
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Für die Folgetermine gilt, dass der dort zu besprechende Fall vorab in Heimarbeit gelöst werden soll. Hierzu gehören neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. Die Lösungsvorschläge werden dann in diesem eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen.
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**Bringen Sie bitte zu jeder Veranstaltung eine [[EnergierechtQuelltexte aktuelle Gesetzessammlung zum Energierecht]] mit. **
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Ziel des Coachings ist es, die erarbeiteten Stoffinhalte aus den Vorlesungen zum Energierecht fallbezogen anzuwenden (Techniken der Fallbearbeitung) und unterstützende Hilfestellungen bei Verständnisfragen zu den umfangreichen Vorlesungsinhalten zu geben. **Dieses Coaching kann insofern keine Eigenleistung der Studierenden ersetzen.** Vielmehr soll den Studierenden in einer kleinen Gruppen die Gelegenheit gegeben werden, den Vorlesungsstoff gemeinsam zu wiederholen und anzuwenden.||
|?|Coaching zum Energierecht im Sommersemester 2014||
Für die Folgetermine gilt, dass der dort zu besprechende Fall vorab in Heimarbeit gelöst werden soll. Hierzu gehören neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. Die Lösungsvorschläge werden dann in disem eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen.
|?|Coaching zum Energierecht im Sommersemester 2014||
Für die Folgetermine gilt, dass der dort zu besprechende Fall vorab in Heimarbeit gelöst werden soll. Hierzu gehören neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. Die Lösungsvorschläge werden dann in disem eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen.
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|?|Coaching zum Energierecht im Sommersemester 2014
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**Bringen Sie bitte zu jeder Veranstaltung eine aktuelle Gesetzesammlung zum Energierecht mit. **
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**Bringen Sie bitte zu jeder Veranstaltung einen aktuellen Gesetzesammlung zum Energierecht mit. **
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Jeder Termin folgt einer klaren Struktur. Im ersten Termin haben Sie die Gelegenheit Ihre Erwartungen an das Coaching zum Energierecht zu formulieren. Ferner werden alle organisatorischen Fragen beantwortet. Im Anschluss daran erhalten Sie neben einführenden Hinweisen zur Fallbearbeitung auch ein erstes Fallbeispiel. Um auftretenden Fragen und Schwierigkeiten gezielt zu begegnen, wird (sofern notwendig) der Fall noch im selben Termin hinsichtlich der fallspezifischen Problemstellungen kurz besprochen.
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|=|25.06.2014 ||..........||[[EnergierRErneuerbare Recht der erneuerbaren Energien]]||